In Pressemitteilungen von Dr. Josef Schlarmann
Dienstag, 09. Februar 2010, 14:02 Uhr
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Berechnung der Regelleistungen nach SGB II („Hartz-IV-Gesetze“) erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Dr. Josef Schlarmann:
„In seiner Urteilsverkündung hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die geltenden Regelleistungen nach SGB II zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als unzureichend angesehen werden können. Das Gericht betont explizit, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, höhere Leistungen festzusetzen. Es fordert den Gesetzgeber lediglich auf, ein „Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung“ der sozialhilferechtlichen Leistungen zu finden. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf seine verfassungsrechtliche Zuständigkeit beschränkt und nicht selbst gestaltend eingegriffen hat. Das Fazit lautet also: der Gesetzgeber hat das zugrundeliegende Berechnungsmodell zu überarbeiten.
Wir fordern nun die Bundesregierung auf, diesen Auftrag zeitnah schon vor Ende 2010 umzusetzen. Die Regelleistungen dürfen jedoch nicht erhöht werden. Dies würde nur dazu führen, dass sich weitere Menschen vom Arbeitsmarkt zurückziehen, weil sich Arbeit für sie dann nicht mehr lohnt.
Es ist für uns selbstverständlich, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Grundgesetz jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichern muss, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dem Gerichtsurteil ist zu entnehmen, dass dies mit den derzeit geltenden Regelleistungen erfüllt wird.
Wir fordern daher die Sozialpolitiker in diesem Lande auf, sich endlich von der Frage zu lösen, ob ein Hartz-IV-Empfänger monatlich 359 Euro benötigt oder 400 Euro oder vielleicht noch mehr. Natürlich könnte es immer ein wenig mehr sein. Das gilt im Übrigen auch für jeden Arbeitnehmer in diesem Land, welcher letztendlich jede Erhöhung von Sozialleistungen durch seine steigenden Abgaben und Steuern zu finanzieren hat. Und grundsätzlich haben höhere monatliche Regelleistungen lediglich den Effekt, dass reguläre Arbeit immer unattraktiver wird.
Vor diesem Hintergrund sollte die Bundesregierung die Überarbeitung des Rechenmodells auch als Auftrag begreifen, dem Lohnabstandsgebot wieder mehr Geltung zu verschaffen. In den 70er Jahren betrug der Abstand zwischen einem mittleren Arbeitslohn und staatlicher Hilfe noch rund 40 Prozent. Heute ist dieser Abstand etwa bei Gärtnern, Kellnern und Friseuren verschwunden. In diesen Berufen haben Arbeitnehmer manchmal weniger zum Leben als Hartz-IV-Empfänger. Der verordnete Arbeitsauftrag muss vom Gesetzgeber daher auch als Chance verstanden werden, über die sozialhilferechtlichen Regelleistungen grundsätzlich neu nachzudenken und dabei auch die Kürzung von Regelleistungen bei gleichzeitiger Erhöhung der Hinzuverdienstmöglichkeiten zu prüfen.“