In Pressemitteilungen von Dr. Josef Schlarmann Mittwoch, 17. März 2010, 12:51 Uhr
Zur ersten Verhandlungsrunde der Regierungskommission zur Reform des Gesundheitssystems am Mittwoch, den 17. März 2010, erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Dr. Josef Schlarmann:
„Im Koalitionsvertrag sind die Eckwerte zur Modernisierung des Gesundheitswesens und dessen zukünftige Finanzierung im Wesentlichen geregelt. Die Regierungskommission hat nun den Arbeitsauftrag, die notwendigen Schritte festzulegen. Wir fordern die Regierungskommission auf, sich strikt an die im Koalitionsvertrag getroffenen Festlegungen zu halten und hierbei insbesondere die nachstehenden Regelungen in Angriff zu nehmen. Die Gesundheitskosten müssen von den Lohnzusatzkosten abgekoppelt werden. Dies kann nur über eine solidarische Gesundheitsprämie realisiert werden. Wir fordern die Regierungskommission auf, die konkreten Schritte für den Wechsel zu einem einkommensunabhängigen Beitrag für die Krankenversicherung zu regeln. Die Beiträge und Leistungen müssen zukünftig in einem adäquaten Verhältnis stehen. Die Kassenleistungen müssen sich auf die medizinisch notwendige Versorgung, d.h. eine Grundversorgung, beschränken. Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht zur Grundversorgung. Den dafür zu zahlenden Versicherungsbeitrag muss jeder Versicherer eigenständig festlegen. Damit erledigt sich der zentralistische Gesundheitsfonds. Langfristig sollte der hälftige Arbeitgeberbeitrag an den Arbeitnehmer ausgezahlt und zum Bestandteil des Bruttolohns gemacht werden. Der erforderliche Sozialausgleich muss über das Steuersystem erfolgen. Zur Verbesserung des Leistungswettbewerbs müssen wettbewerbliche Strukturen im Gesundheitswesen hergestellt werden. Die von Bundesgesundheitsminister Rösler vorgeschlagenen Preisregulierungen für patentgeschützte Medikamente sind kein Beitrag zu mehr Wettbewerb, sondern planwirtschaftliche Kostensenkungsmaßnahmen. Stattdessen benötigt das Gesundheitswesen funktionsfähige Märkte, wozu insbesondere gehört, dass auch die Krankenkassen dem Wettbewerbsrecht unterworfen werden. Zudem müssen die Möglichkeiten ausgebaut werden, außerhalb des gesetzlich finanzierten Bereichs Gesundheits- und Pflegeleistungen anbieten zu können. Die Anreize für ein kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten müssen verbessert werden. Hierfür ist die Schaffung von mehr Kostentransparenz für alle Versicherten und somit der Wechsel vom Sachleistungs- zum Kostenerstattungsprinzip ebenso erforderlich wie die Stärkung der Eigenverantwortung durch mehr Selbstbehalte, Bonusregelungen und Beitragsrückerstattungen. Die privaten Krankenversicherungen als Voll- und Zusatzversicherung sind ein konstitutives Element für ein freiheitliches Gesundheitswesen. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen müssen erweitert werden. Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung muss wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein.“