Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU

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MIT-Vize unterbreitet Pflegezeitvorschlag

In Pressemitteilungen von Jürgen Presser
Donnerstag, 18. März 2010, 13:24 Uhr

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Jürgen Presser, unterbreitet nach der Ablehnung des Modells der Bundesfamilienministerin Schröder einen eigenen Vorschlag zur Pflegezeit:

"Das Modell der Bundesfamilienministerin ist für kleine Unternehmen nicht vertretbar. Insbesondere die Vorfinanzierung des Lohnes für eine nicht erbrachte Arbeitszeit erhöht die Arbeitskosten und führt zu wirtschaftlichen Risiken. Deren Abdeckung durch eine Versicherung erhöht ebenfalls die Kosten, wenn es überhaupt realisierbar ist.

Bei der Einführung der Pflegeversicherung wurde die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert. Aus diesem Grunde wurde zur Gegenfinanzierung für die Wirtschaft ein Feiertag abgeschafft. Die Kosten der Pflegezeit allein auf die Wirtschaft abzuwälzen ist nicht systemgerecht. Ein eigenes Gesetz für die Pflegezeit ist auch nicht notwendig. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz aus dem Jahre 2000 gibt Arbeitnehmern, die Angehörige pflegen möchten, schon jetzt genügend Möglichkeiten, ihre Arbeitszeit herabzusetzen.

Um die besonderen Belange der Pflege dabei zu berücksichtigen genügt eine einfache Ergänzung dieses Gesetzes. Ich schlage deshalb die Ergänzung eines neuen Absatzes (8) des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) mit folgendem Inhalt vor:

‚Wünscht ein Arbeitnehmer eine Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit wegen der Pflege eines nahen Familienangehörigen, so ist diesem Wunsch nach Maßgabe des Absatzes (4) seitens des Arbeitgebers stattzugeben. Die Anzeigepflicht nach Absatz (2) verringert sich auf 4 Wochen. Der Arbeitnehmer kann mit einer Wartezeit von 3 Monaten wieder die Einsetzung in die alte Beschäftigungsdauer verlangen. Teilzeitanspruch nach den Bestimmungen des Absatz (8) wird längstens für 2 Jahre gewährt. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit um 50% hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, über die KfW 25% seines bisherigen Nettoeinkommens (Durchschnittswert des Nettoeinkommens der letzten 6 Monate) als zinsloses Darlehen zu erhalten. Dieses Darlehen wird nach Ende der Pflegezeit in maximal 4 Jahren zurückgezahlt. Näheres regelt ein Programm der Bundesregierung.’

Mit einer solchen Regelung wäre der Intention der Ministerin voll Rechnung getragen. Die pflegenden Arbeitnehmer könnten einen Teillohnausgleich erhalten, ohne dass die Arbeitgeber belastet werden. Sie hätten sogar 4 Jahre Zeit zur Rückzahlung. Die Kosten für ersparte Zinsen müssten wegen der gesamtgesellschaftlichen Dimension aus Steuermitteln gezahlt werden. Die §§ 3 und 4 des Pflegezeitgesetzes von 2008 könnten zudem gestrichen werden. Bei der Gesetzesregelung muss berücksichtigt werden, dass dem Arbeitgeber ein Sonderkündigungsrecht für ggf. erforderliche Ersatzanstellungen einzuräumen ist.“

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