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Mindestlohn im Pflegesektor ist ordnungspolitischer Fehlgriff

In Pressemitteilungen von Dr. Josef Schlarmann
Freitag, 26. März 2010, 14:20 Uhr

Zu dem ab Juli 2010 geplanten Mindestlohn im Pflegesektor erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Dr. Josef Schlarmann:

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass das Bundesarbeitsministerium den Pflege-Mindestlohn als sozialpolitische Wohltat feiert. Offensichtlich hat es die Nachteile aus dem Blick verloren, die sich daraus ergeben. Branchenbezogene Mindestlöhne, wie sie im Pflegebereich nun zwischen 7,50 Euro (Ost) und 8,50 Euro (West) vereinbart wurden, sind für die Funktionsfähigkeit des Pflegesektors weitaus gefährlicher als ein allgemein gesetzlicher, aber niedriger Mindestlohn.

Protektionismus Pur
Der alleinige Zweck des von den großen Anbietern im Pflegebereich vereinbarten Mindestlohnes ist es, unliebsame Wettbewerber aus dem Pflegemarkt zu verdrängen. Dies trifft gerade die kleinen, privaten Anbieter in einem wachsenden Markt. Zu den ordnungspolitischen Grundsätzen einer Marktwirtschaft gehören offene Märkte, die allen einen freien Marktzugang gewähren.

Verdrängung heimischer Pflegekräfte
Besonders problematisch ist die Mindestlohn-Vereinbarung auch vor dem Hintergrund, dass ab 2011 im EU-Raum die Freizügigkeit für Arbeitnehmer gilt. Mit dem Pflege-Mindestlohn soll der heimische Markt vor ausländischer Billigkonkurrenz geschützt werden. Aber genau das Gegenteil wird eintreten. Der für Ausländer hohe Mindestlohn wird einen Zustrom ausländischer Pflegekräfte vor allem aus den osteuropäischen Ländern bewirken, zulasten unserer heimischen Pflegekräfte, die um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen.

Schattenwirtschaft und Kontrollen steigen
Der Pflege-Mindestlohn ignoriert die Tatsache, dass es in Deutschland einen wachsenden Pflegemarkt gibt, der Pflegeleistungen unterhalb des vereinbarten Mindestlohnes anbietet. Wenn dieser Mindestlohn gesetzlich verbindlich wird, wird dieser Teil des Pflegemarktes in die Schattenwirtschaft verdrängt. Die Folge ist dann der Ruf nach weiteren Maßnahmen und Kontrollen, die retten sollen, was nicht zu retten ist. Man begibt sich in eine Interventionsspirale, die letztendlich zu Verwerfungen im Pflegebereich und zu erheblich höheren Kosten führen wird.

Finanzwirkung wird ignoriert
Insbesondere ist dem Bundesarbeitsministerium das Fehlen eines Blickes auf die finanziellen Folgen vorzuwerfen. Im Regelfall sind es die Pflegekassen, die letztlich den Mindestlohn im Pflegesektor zu zahlen haben. Das bereits akute Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung wird durch den Mindestlohn drastisch verschärft und die Pflegekassen überfordert.

Mehr Protektionismus, mehr Schattenwirtschaft, höhere Kostenlasten und zunehmende Wettbewerbsnachteile für private Anbieter sowie heimische Pflegekräfte sind wahrlich kein Grund zur Euphorie über den vereinbarten Pflege-Mindestlohn. Die Bundesregierung sollte vielmehr Überlegungen anstellen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Überprüfung bereits bestehender Regelungen zum Mindestlohn bis Oktober 2011“ zeitlich vorzuziehen. Diese Überprüfung wird zeigen, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze gefährden, neue legale Beschäftigungsverhältnisse behindern und die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen einschränken. Dann blieben dem Land weitere, unnütze Mindestlohn-Diskussionen erspart.“

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